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Gemeindeverwaltung Schluchsee
Fischbacher Str. 7
79859 Schluchsee
Telefon 07656 / 77-0
Fax 07656 / 7760
buergermeisteramt@schluchsee.de
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie weiterhin vorab einen Termin mit der/dem jew. Mitarbeiter/in.
Sommerzeit ist Reisezeit - Ausweisdokumente überprüfen
Sommerzeit ist Reisezeit
Sommer ist einer der schönsten Jahreszeiten zum Vereisen. Denken Sie bei Ihrer Urlaubsplanung auch an die Gültigkeit Ihrer Reisedokumente (Personalausweis & Reisepass). Beachten Sie bitte, dass die Produktion ca. 3-4 Wochen dauert.
Ihr Bürgerbüro Schluchsee
Infos Ausweisdokumente
- Personalausweis
Zur Beantragung werden ein aktuelles biometrisches Lichtbild und Ihr bisheriger Personalausweis benötigt. Das Abnehmen von Fingerabdrücken ist hierbei verpflichtend.
Gebühr: 22,80 €, unter 24 Jahren, Gültigkeit: 6 Jahre
Gebühr: 37,00 €, über 24 Jahren, Gültigkeit: 10 Jahre
- Vorläufiger Personalausweis
Zur Beantragung werden ein aktuelles biometrisches Lichtbild und Ihr bisheriger Personalausweis benötigt.
Gebühr: 10,00 €, Gültigkeit: max. 3 Monate
- Reisepass
Zur Beantragung werden ein aktuelles biometrisches Lichtbild und Ihr bisheriger Reisepass benötigt. Das Abnehmen von Fingerabdrücken ist hierbei verpflichtend.
Gebühr: 37,50 €, unter 24 Jahren, Gültigkeit: 6 Jahre
Gebühr: 60,00 €, über 24 Jahren, Gültigkeit: 10 Jahre
- Express-Reisepass
Es besteht die Möglichkeit für eilige Antragsteller einen Express-Reisepass (ca. 5 Werktage Bearbeitungszeit) zu beantragen.
Gebühr: 69,50 €, unter 24 Jahren, Gültigkeit: 6 Jahre
Gebühr: 92,00 €, über 24 Jahren, Gültigkeit: 10 Jahre
- Vorläufiger Reisepass
Eine Ausstellung ist nur möglich wenn eine triftige Begründung (z. B: Reisebestätigung) vorliegt und der Zeitraum für die Ausstellung eines Express-Reisepasses nicht ausreicht.
Gebühr: 26,00 €, Gültigkeit: max. 1 Jahr
- EiD-Karte für Unionsbürger
Bringen Sie bitte zur Antragstellung Ihren Ausweis mit.
Gebühr: 37,00 €
- Kinderreisepass
Kinderreisepässe werden bis zur Vollendung des 12 Lebensjahres ausgestellt. Zur Erstbeantragung wird eine Geburtsurkunde des Kindes benötigt, sowie die Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten. Des Weiteren muss ein aktuelles biometrisches Lichtbild des Kindes vorliegen. Ab 6 Jahren muss das Kind zur Antragstellung anwesend sein, da das Abnehmen von Fingerabdrücken verpflichtend ist. Wenn Ihr Kind bereits 10 Jahre oder älter ist, wird für den Kinderreisepass auch die Unterschrift des Kindes benötigt.
Gebühr: 13,00 € / Gültigkeit: 1 Jahr
Kinderreisepässe können einmalig Verlängert werden (Nach Ablauf der Gültigkeit nicht mehr möglich).
Verlängerungsgebühr: 6,00 €