Angeln am Schluchsee

Angeln am Schluchsee, inmitten einer wunderschönen landschaftlichen Kulisse, welche die Fischerei zu einem außergewöhnlichen Erlebnis werden lässt.

Fischereischein

Um am Schluchsee angeln zu dürfen, benötigen Sie IMMER einen gültigen deutschen Fischereischein. Denn erst durch die Vorlage eines deutschen Fischereischeines, erhalten Sie eine Angelkarte für den Schluchsee. Für Urlauber und Besitzer des schweizerischen Angelbrevetes und des Sana-Ausweises gibt es Sonderbestimmungen was die Ausstellung eines deutschen Fischereischeins betrifft. Fischereischeine sowie weitere Auskünfte dazu, erhalten Sie beim Bürgerbüro Schluchsee.

Sie möchten einen Fischereischein?

Wer in Baden-Württemberg die Angelfischerei ausüben will, muss einen Fischereischein besitzen. Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeins in Baden-Württemberg, ist die Teilnahme an dem vom Ministerium anerkannten Pflichtvorbereitungslehrgang des Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg e.V. und die erfolgreiche Ablegung der Fischerprüfung / Sachkundeprüfung. Die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang muss sich auf alle Prüfungsgebiete erstrecken, mit der jeweiligen Mindeststundenzahl in allen Sachgebieten und mindestens 30 Stunden dauern, da sonst eine Zulassung zur staatlichen Fischerprüfung nicht möglich ist.

Fischerkurse:

LFVBW - Landesfischereiverband Baden-Württemberg e. V.


Fischarten am Schluchsee:
Aal, Hecht, Zander, Felchen, Karpfen, Schleie, Seeforelle, Regenbogenforelle, Bachforelle, Seesaibling, Quappe, Barsch und Weißfische.

Schonzeiten, Mindestmaße und Fangbegrenzung/Tag:
Eine Auflistung der Schonzeiten und Mindestmaße, finden Sie in der unten angefügten PDF-Datei.

Einige wichtige Bestimmungen für die Fischerei am Schluchsee:

  • Boote mit Elektromotoren sind für die Fischerei ausdrücklich nicht erlaubt
  • Es dürfen insgesamt nicht mehr als zwei Angelruten mit mehr als jeweils 3 Haken benutzt werden
  • Die Verwendung des lebenden Köderfisches sowie die Köderfischsenke am Schluchsee sind verboten
  • Weitere wichtige Bestimmungen sind aus der zu erwerbenden Schluchsee-Angelkarte zu entnehmen (siehe unten)

Preise Angelkarte

 

Erwachsene

Jugendliche mit Jugendfischereinscheinen

Tageskarten

10,50 Euro

8,00 Euro

Wochenkarten

24,50 Euro

15,50 Euro

Monatskarte

49,50 Euro

24,50 Euro

Jahreskarte

106,50 Euro

57,50 Euro

Verkaufsstellen für Angelkarten am Schluchsee:

  • Gemeindeverwaltung Schluchsee, Fischbacher Str. 7, Tel.: 07656/ 77-20
  • FLORIS Kiosk an der Staumauer, Tel.: 0159 / 0254 2127 (nur Tageskarten)
  • MÜLLERS Bootsvermietung in der Wolfsgrundbucht, Schluchsee 0151 / 1494 0241 (nur Tageskarten, von Mai bis Oktober geöffnet)
  • Bft-Tankstelle, Freiburger Str. 10, Tel.: 07656/283 (Tageskarten für Erwachsene & Jugendliche und Wochenkarten für Erwachsene)
  • Günter Wiesner, Rosenweg 4, 79865 Grafenhausen, Tel. 07748/9299800

Bootsvermietungen am Schluchsee:
(November bis April geschlossen)

  • MÜLLERS Bootsvermietung an der Staumauer, Tel.: 0170 / 3803 299
  • Bootsverleih Toth, Schluchsee, Tel.: 07656 / 9230
  • MÜLLERS Bootsvermietung in der Wolfsgrundbucht, Schluchsee Tel.: 0151 / 1494 0241
  • MÜLLERS Bootsvermietung am Strandbad aqua fun, Schluchsee, Tel.: 0151 / 1493 6859

weitere Infos unter:

https://www.hochschwarzwald.de/erleben/sommer-aktivitaeten/boot-fahren

Angler sorgen für einen guten Fischbestand am Schluchsee:
Die Hegegemeinschaft der Angler am Schluchsee "HGS", die aus mehreren, umliegenden Fischereivereinen besteht, bewirtschaftet den Schluchsee. Es werden bei vielen Arbeitseinsätzen beispielsweise Uferflächen gereinigt, Laichinseln und Zandernester gebaut sowie Fischbesatz und weitere Hegemaßnahmen durchgeführt.

Weitere Informationen:
Angelkarten & Fischereischeine: Bürgerbüro Schluchsee

Hinweise und Seekarte:
Merkblatt Angeln am Schluchsee.pdf 670,30 kB

Bestimmungen:
Angelkarte.pdf 459,46 kB

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bei einem Fischsterben sind zahlreiche fachliche und behördliche Ansprechpartner involviert. Obwohl scheinbar alles geregelt ist, ist dennoch seit Jahren zu beobachten, dass es auf allen Ebenen Unsicherheiten im Hinblick auf Zuständigkeiten, Verfahrensabläufe, Kommunikationswege und Untersuchungsmöglichkeiten gibt, möglicherweise auch deshalb, weil das Thema sehr komplex ist.

Der angehängte Alarmplan Fischsterben beinhaltet eine Kurzdarstellung des Vorgehens bei Fischsterben, einen „Workflow Fischsterben“ und eine „Liste Fischerei“, welche die zuständigen staatlichen und ehrenamtlichen Fischereiaufseher und Fischereireferenten an den Regierungspräsidien mit dienstlichen und privaten Telefonnummern und Mail Adressen auflistet. Der Alarmplan Fischsterben soll dazu dienen, Abläufe zu koordinieren und für Klarheit bei der Kommunikation zu sorgen.

Regierungspräsidium Freiburg

Abteilung 3

Referat 33, Fischereibehörde

Alarmplan Fischsterben RPF.pdf