Landtagswahl 2021

Schluchsee hat gewählt.

Hier finden Sie die Ergebnisse.

Ergebnis im Detail
Gesamtergebnis

Briefwahl nicht vergessen:

Wenn Sie am Wahltag nicht an der Urnenwahl teilnehmen, sollten Sie rechtzeitig beim Bürgerbüro im Rathaus einen Wahlschein für die Briefwahl beantragen. Dazu können Sie die bereits zugegangene Wahlbenachrichtigung verwenden.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen zur Landtagswahl am 14.03.2021 werden bis Freitag, den 12.03.2021, 18.00 Uhr, beim Bürgermeisteramt Schluchsee ausgegeben.

In bestimmten Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, am Samstag, den 13.03.2021, von 10.00 – 11.00 Uhr, oder am Wahlsonntag selbst, von 8.00 – 15.00 Uhr, unter der Telefonnummer 07656-7723 Briefwahl zu beantragen. Die Abholung der Unterlagen wird mit dem Sachbearbeiter telefonisch vereinbart.
Die Briefwahlunterlagen müssen am Wahlsonntag bis spätestens 18.00 Uhr im Rathaus eingegangen sein. Wir empfehlen, die Wahlbriefe möglichst frühzeitig in den Briefkasten des Rathauses oder bei der Post einzuwerfen, da verspätet eingegangene Wahlbriefe zurückgewiesen und nicht ausgewertet werden.

Bitte achten Sie auch auf die Vollständigkeit der Briefwahlunterlagen und die notwendige Unterschrift, um zu vermeiden, dass die Stimmabgabe ungültig wird. Das Merkblatt gibt dazu alle notwendigen Hinweise.

Hinweise zur persönlichen Stimmabgabe:
Bei der Landtagswahl haben Sie 1 Stimme!
Der Stimmzettel wird erst am Wahltag im Wahllokal ausgegeben.
Bei der persönlichen Stimmabgabe im jeweiligen Wahllokal wird erneut kein Wahlumschlag verwendet!

  • Tragen Sie zum Schutz einen Mund-Nasen-Schutz

  • Benutzen Sie das bereitgestellte Desinfektionsmittel

  • Halten Sie einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen

  • Bringen Sie bitte Ihren eigenen Kugelschreiber zur Wahl mit

  • Achten Sie auf weitere Hinweise im Wahllokal

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am kommenden Sonntag, den 14. März 2021, findet die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg statt.

Mit Ihrer Stimme können Sie eine Partei und deren Wahlkreiskandidatin oder -kandidaten wählen. Sie entscheidet gleichzeitig über die Sitzverteilung der Parteien im Landtag und über das Direktmandat im Wahlkreis.

Machen Sie von Ihrem demokratischen Grundrecht gebrauch, indem Sie an der Wahl teilnehmen. Dieses Recht wählen zu gehen, ist auch heute in vielen Staaten noch nicht selbstverständlich. Deshalb: nutzen Sie Ihre Stimme und gehen Sie zur Wahl - Demokratie lebt von der Beteiligung!

Wählen können Sie am Sonntag von 8.00 bis 18.00 Uhr. Das Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt. Bitte bringen Sie diese Wahlbenachrichtigung zur Wahl mit. Im Wahllokal erhalten Sie dann den Stimmzettel.

Falls Sie am Wahltag nicht anwesend sein können oder krank werden, haben Sie die Möglichkeit zur Briefwahl. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Jürgen Kaiser
Bürgermeister

1. Am 14.03.2021 findet die Landtagswahl BW 2021 statt. Die Wahlzeit dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

 

2. Die Gemeinde ist in folgende zwei - allgemeinde Wahlbezirke- eingeteilt:

Nummer des Wahlbezirks

Abgrenzung des Wahlbezirks

Wahlraum

 

 

 

01

Schluchsee-Ort

Rathaus Schluchsee,
Raum Seeblick 2
Fischbacher Str. 7
79859 Schluchsee

 

 

 

02

Schluchsee-Ortsteile

Kurhaus Schluchsee,
großer Kursaal
Fischbacher Str. 7
79859 Schluchsee


In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 21.02.2021 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der/die Wahlberechtigte wählen kann.

Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zusammen um 15.30 Uhr, Rathaus Schluchsee, im Sitzungsraum, Seeblick 1, Fischbacher Str. 7, 79859 Schluchsee.

3. Jede/r Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie eingetragen ist. Dies gilt nicht, wenn er/sie einen Wahlschein hat (siehe Nr. 4).

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweisoder Reisepass zur Wahl mitzubringen und die Wahlbenachrichtigung abzugeben.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede/r Wähler/in erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer den Namen des Bewerbers und ggf. des Ersatzbewerbers der zugelassenen Wahlvorschläge im Wahlkreis. Wahlvorschlägen von Parteien wird zudem der Name der Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, beigefügt.
Rechts von dem Namen des jeweiligen Wahlvorschlags ist ein Kreis für die Kennzeichnung des Stimmzettels aufgebracht.

Jeder Wähler/Jede Wählerinhat eine Stimme. Er/Sie gibt seine/ihre Stimme in der Weise ab, dass er/sie auf dem Stimmzettel in einen der hinter den Wahlvorschlägen befindlichen Kreise ein Kreuz einsetzt oder durch eine andere Art der Kennzeichnung des Stimmzettels eindeutig zu erkennen gibt, für welchen Wahlvorschlag er/sie sich entscheiden will.

Der Stimmzettel muss vom Wähler/von der Wählerin in einer Wahlkabine des Wahlraums gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine/ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

4. Wähler und Wählerinnen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der  Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bürgermeisteramt einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

5. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Stimmabgabe ungültig ist, wenn der Stimmzettel eine Änderung, einen Vorbehalt oder einen beleidigenden oder auf die Person des Wählers/der Wählerin  hinweisenden Zusatz enthält.
Bei Briefwahl gilt dies außerdem, wenn sich im Stimmzettelumschlag eine derartige Äußerung befindet sowie bei jeder sonstigen Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags.

6. Jede/jeder Wahlberechtigte kann sein/ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 8 Abs. 3 des Landtagswahlgesetzes).
Ein/e Wahlberechtigte/r, der/die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner/ihrer Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten/von der Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des/der Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 8 Abs. 4 Landtagswahlgesetz). Außerdem ist die Hilfsperson zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des/der Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des/der Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuchs).

7. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

Bürgermeisteramt
Schluchsee, den 01.03.2021
Jürgen Kaiser, Bürgermeister

Zur Landtagswahl am 14. März 2021 bereitet die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) eine Reihe von Veranstaltungen in vielfältigen Formen und für unterschiedliche Gruppen, Internetangebote, Aktivitäten in den sozialen Medien, Publikationen und mehr an.

Den aktuellen Stand kann man den folgenden LpB -Wahlportalen entnehmen:

Hier werden viele Informationen und Hintergründe rund um die Wahlen bereitgestellt.